Hallo Martin,
UNZULÄSSIG bei der EINNAHMENÜBERSCHUSSRECHNUNG ist die BUCHUNG von
FORDERUNGEN und VERBINDLICHKEITEN !
Dies ist ein Verstoß gegen das Prinzip des Zu- und Abflusses der
Geldmittel bei der Einnahmenüberschussrechnung, und kann dahingehend
ausgelegt werden, dass man eigentlich bilanzieren möchte und man daher
u. U. vom Finanzamt rechtlich verpflichtet werden KÖNNTE, sofort zur
Bilanzierung überzugehen, wenn auch andere Bedingungen vorliegen.
Ein Gespräch mit Deinem StB kann hier Klarheit verschaffen.
Da das Kind hier aber bereits in den Brunnen gefallen ist, kann man nur:
1. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2012 STORNIEREN.
AUSNAHMEN: Siehe § 11 Abs. 1 und 2 EStG
= Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die dem
Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach
Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören,
zu- bzw. abgeflossen sind. (Üblicherweise höchstens 10 Tage)
z. B.: Mieten, Versicherungen, Abos, u. a. REGELMÄSSIG
WIEDERKEHRENDE Zahlungen. Siehe Gesetzestext und EStR.
-> In Österreich gibt es bestimmt eine ähnliche Regelung.
2. Jeweils vor Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten STORNIEREN.
(monatlich, vierteljährlich)
3. Sollen - trotz der rechtlichen Bedenken - aus betrieblichen Gründen
dennoch die Forderungen erfasst werden, so müsste wie folgt über
Interimskonten gebucht werden:
3.1. Bei der Rechnungserstellung:
1400 Forderungen aus L + L : 50001 Kunde 1 = 119,00 Soll, an
1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % = 19,00 Haben, und
8200 Noch nicht realisierte Erlöse = 100,00 Haben
(Ggf. auf entsprechende weitere Konten 8201 ... 8299 verteilt)
3.2. Beim Zahlungseingang in einer Mehrteiligen Buchung:
a) 1200 XYZ-Bank = 119,00 Soll, an
1400 Forderungen aus L + L : 50001 Kunde 1 = 119,00 Haben
b) 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % = 19,00 Soll, und
8200 Noch nicht realisierte Erlöse = 100,00 Soll, an
c) 1776 Umsatzsteuer 19 % = 19,00 Haben, und
8400 Erlöse 19 % USt = 100,00 Haben
(Ggf. auf entsprechende weitere Konten 8401 ... 8499 verteilt)
Der Doppelpunkt (:) trennt Unterkonten von den Hauptkonten.
1400 = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Sammelkonto)
50001 ... 59999 = Kundenkonten mit Namen, wenn es viele Kunden gibt und
die Forderungen je Kunde ersichtlich sein sollen, ansonsten kann direkt
das Konto 1400 oder dann besser das Konto "1410 Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent" bebucht werden.
Die Kontonummern beziehen sich hier alle auf den SKR03, wobei das Konto
8200 umbenannt wurde.
In den Berichten sind dann jeweils die Konten 1400 und 50001 ... 59999
und 1760 ... 1766 und 8200 ... 8299 AUSZUBLENDEN!
Bei der Buchung von Verbindlichkeiten wäre dann analog zu verfahren.
==> Die richtige Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist also
bei der EÜR reichlich kompliziert. Daher am besten, wie von Markus
erwähnt, keine Forderungen und Verbindlichkeiten einbuchen.
Gruß
Franz
Post by Martin Kaffankefür das Finanzamt muss ich keine doppelte Buchhaltung machen, sondern
eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Kann ich das mit gnucash auch irgendwie hinkriegen?
Wichtig dabei ist vor allem, dass Buchungen nicht zum Rechnungsdatum,
sondern zum Datum des Cashflows
berücksichtigt werden. So habe ich beispielsweise beim erstellen einer
Rechnung am 30.12.12 eine
Buchung von Forderungen nach Einkommen:Kategorie gemacht. Und später
dann am 15.1.2013 das Geld
vom Bankkonto nach Forderungen. Für das Finanzamt zählt dieses
Einkommen bei Bilanzbuchhaltung
für den 31.12., bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zählt dieses
Einkommen aber erst für 2013.
Jetzt weiß ich nicht genau wie ich hier einen guten Bericht erstellen kann.
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Grüße vom Hochrhein
Franz